Fachanwalts­fort­bildung per Selbst­studium
Familienrecht

Das Familienrecht hat sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt und umfasst heute weit mehr als die traditionellen Bereiche von Ehe, Familie und Eltern-Kind-Verhältnis. Als Spiegelbild gesellschaftlicher Veränderungen sind insbesondere das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften und der nichtehelichen Lebensgemeinschaften stärker in den Fokus gerückt.

Unsere Fortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Familienenrecht deckt regelmäßig das gesamte Spektrum dieses Fachgebiets ab, berücksichtigt aber auch familienrechtliche Bezüge ins Steuerrecht, Sozialrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht aufweisen.

Die Bandbreite der Entscheidungen kann sich vom Ehevertrag und der Eheschließung bis hin zur Scheidung sowie den nachgelagerten Unterhaltspflichten, dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinnausgleich und bis hin zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechts erstrecken.

Nach dem Selbststudium der Entscheidungen werden Sie feststellen: Der Multiple-Choice-Test lässt sich „kinderleicht“ beantworten.

Scrollen Sie nach unten und starten Sie gleich Ihre Fachanwaltsfortbildung im Familienrecht!

Unsere Maximen für das familienrechtliche Skript:

  • Höchstrichterliche Urteile oder besondere „Leuchtturmentscheidungen“ von Obergerichten
  • Hohe Praxisrelevanz
  • Keine abgefahrenen Spezialfälle
  • Keine allzu langen Entscheidungsgründe
  • Eine bunte Mischung – für jeden „Geschmack“ ist etwas dabei

Faire Kosten:

  • 2,5 Stunden: 74 € zzgl. MwSt.
  • 5,0 Stunden: 114 € zzgl. MwSt.

Sie absolvieren in einem Kalenderjahr mehrere Fortbildungen im Selbststudium bei uns? Dann bieten wir Ihnen 20 % Nachlass auf jede weitere Fortbildung:

  • 2,5 Stunden: 58 € zzgl. MwSt.
  • 5,0 Stunden: 90 € zzgl. MwSt.

Selbststudium-Skript runterladen

(Bitte Feld anklicken)
Familienrecht
  • 2,5 Std. (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • 3 Urteile
  • 6 Fragen
Familienrecht
  • 5,0 Std. (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • 6 Urteile
  • 12 Fragen

Multiple-Choice-Test anfordern

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FAQ: Häufige Fragen

Für jeden Fachanwaltstitel können Sie bis zu 5 Stunden im Selbststudium absolvieren (§ 15 Abs. 4 FAO).

Das Selbststudium wird von den Rechtsanwaltskammern dann anerkannt, wenn Sie eine Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolvieren. Die Lernerfolgskontrolle erfolgt bei uns online in Form eines Multiple-Choice-Tests.

Nach wenigen Sekunden!

Nach Bestehen des Multiple-Choice-Tests öffnet sich ein Dialogfeld, in dem Sie die zu Erstellung der Fortbildungsbescheinigung erforderlichen Daten eintragen. Danach wird die Fortbildungsbescheinigung automatisch an Ihre E-Mail-Adresse versendet.

Ja, bisher wurden die Fortbildungsnachweise immer anerkannt.

Unser Versprechen: Sollte Ihre RAK unseren Fortbildungsnachweis wegen eines Grundes nicht anerkennen, der in unserem Machtbereich liegt, erstatten wir Ihnen die Gebühr selbstverständlich.

Die Skripte enthalten aktuelle, meist höchstrichterliche Entscheidungen. Wir wählen die aus, die besonderes praxisrelevant sind. Exotische Entscheidungen finden Sie bei uns nicht.

Kein Problem! Ihnen wird angezeigt, welche Multiple-Choice-Fragen falsch beantwortet wurden und Sie können – ohne Zusatzkosten – den Test sofort wiederholen.

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