Fachanwalts­fort­bildung per Selbst­studium
Handels- und Gesell­schafts­recht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht wird in der Wirtschaft oft als Hindernis oder Hemmschuh wahrgenommen. Doch trotz aller berechtigter Kritik an der Regulierungswut des Gesetzgebers: Das Handels- und Gesellschaftsrecht bildet einen wesentlichen Pfeiler der beispiellosen wirtschaftlichen Erfolgsgeschichte Deutschlands.

Unsere Fortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht behandelt regelmäßig das gesamte materielle Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Bandbreite der Themen kann im Handelsrecht vom Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB) bis zum Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB) reichen.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts behandeln wir Themen zum Recht der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, sowie zum internationalen Gesellschaftsrecht, insbesondere die Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts und der europäischen Aktiengesellschaft. Weitere wichtige Themen umfassen das Konzernrecht (insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen), das Umwandlungsrecht, sowie die Grundzüge des Bilanzrechts und Steuerrechts. Auch das Dienstvertragsrecht und Mitbestimmungsrecht sind Teil unserer Fortbildung.

Darüber hinaus können auch die Verfahrens- und Prozessführung im Handels- und Gesellschaftsrecht Berücksichtigung finden, ebenso wie Bezüge zu anderen Rechtsgebieten (z. B. Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenzrecht und Strafrecht). Gleiches gilt für die Bezüge des Aktiengesellschaftsrechts zum Wertpapiererwerbsrecht und Übernahmerecht.

Nach dem Selbststudium der Entscheidungen werden Sie feststellen: Der Multiple-Choice-Test lässt sich „kinderleicht“ beantworten.

Scrollen Sie nach unten und starten Sie gleich Ihre Fachanwaltsfortbildung im Handels- und Gesellschaftsrecht!

Unsere Maximen für das Skript im Handels- und Gesellschaftsrecht:

  • Höchstrichterliche Urteile oder besondere „Leuchtturmentscheidungen“ von Obergerichten
  • Hohe Praxisrelevanz
  • Keine abgefahrenen Spezialfälle
  • Keine allzu langen Entscheidungsgründe
  • Eine bunte Mischung – für jeden „Geschmack“ ist etwas dabei

Faire Kosten:

  • 2,5 Stunden: 74 € zzgl. MwSt.
  • 5,0 Stunden: 114 € zzgl. MwSt.

Sie absolvieren in einem Kalenderjahr mehrere Fortbildungen im Selbststudium bei uns? Dann bieten wir Ihnen 20 % Nachlass auf jede weitere Fortbildung:

  • 2,5 Stunden: 58 € zzgl. MwSt.
  • 5,0 Stunden: 90 € zzgl. MwSt.

Selbststudium-Skript runterladen

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Handels- und Gesell­schafts­recht
  • 2,5 Std. (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • 3 Urteile
  • 6 Fragen
Handels- und Gesell­schafts­recht
  • 5,0 Std. (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • 6 Urteile
  • 12 Fragen

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FAQ: Häufige Fragen

Für jeden Fachanwaltstitel können Sie bis zu 5 Stunden im Selbststudium absolvieren (§ 15 Abs. 4 FAO).

Das Selbststudium wird von den Rechtsanwaltskammern dann anerkannt, wenn Sie eine Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolvieren. Die Lernerfolgskontrolle erfolgt bei uns online in Form eines Multiple-Choice-Tests.

Nach wenigen Sekunden!

Nach Bestehen des Multiple-Choice-Tests öffnet sich ein Dialogfeld, in dem Sie die zu Erstellung der Fortbildungsbescheinigung erforderlichen Daten eintragen. Danach wird die Fortbildungsbescheinigung automatisch an Ihre E-Mail-Adresse versendet.

Ja, bisher wurden die Fortbildungsnachweise immer anerkannt.

Unser Versprechen: Sollte Ihre RAK unseren Fortbildungsnachweis wegen eines Grundes nicht anerkennen, der in unserem Machtbereich liegt, erstatten wir Ihnen die Gebühr selbstverständlich.

Die Skripte enthalten aktuelle, meist höchstrichterliche Entscheidungen. Wir wählen die aus, die besonderes praxisrelevant sind. Exotische Entscheidungen finden Sie bei uns nicht.

Kein Problem! Ihnen wird angezeigt, welche Multiple-Choice-Fragen falsch beantwortet wurden und Sie können – ohne Zusatzkosten – den Test sofort wiederholen.

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