Fachanwalts­fort­bildung per Selbst­studium
Informations­technologie­recht

Das Informationstechnologierecht hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, besonders durch die zunehmende Digitalisierung und die immer stärker vernetzten Welt.

Unsere Fortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Informationstechnologierecht deckt regelmäßig das gesamte Spektrum dieses Fachgebiets ab. Im Fokus stehen unter anderem:

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien: Gestaltung individueller Verträge und AGB für den IT-Sektor
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen für Online- und Mobile Business
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts sowie Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere zum Domainrecht
  • Datenschutz und IT-Sicherheit, einschließlich Verschlüsselungstechnologien, Signaturen und deren berufsspezifischen Besonderheiten

Berücksichtigung können ebenfalls finden:

  • Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Telekommunikationsrecht
  • Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen, einschließlich e-Government
  • Internationale Bezüge, vor allem im internationalen Privatrecht
  • Strafrecht im Zusammenhang mit Informationstechnologien
  • Verfahrens- und Prozessführung

Nach dem Selbststudium der Entscheidungen werden Sie feststellen: Der Multiple-Choice-Test lässt sich „kinderleicht“ beantworten.

Scrollen Sie nach unten und starten Sie gleich Ihre Fachanwaltsfortbildung im Informationstechnologierecht!

Unsere Maximen für das arbeitsrechtliche Skript:

  • Höchstrichterliche Urteile oder besondere „Leuchtturm­entscheidungen“ von Obergerichten
  • Hohe Praxisrelevanz
  • Keine abgefahrenen Spezialfälle
  • Keine allzu langen Entscheidungsgründe
  • Eine bunte Mischung – für jeden „Geschmack“ ist etwas dabei

Faire Kosten:

  • 2,5 Stunden: 74 € zzgl. MwSt.
  • 5,0 Stunden: 114 € zzgl. MwSt.

Sie absolvieren in einem Kalenderjahr mehrere Fortbildungen im Selbststudium bei uns? Dann bieten wir Ihnen 20 % Nachlass auf jede weitere Fortbildung:

  • 2,5 Stunden: 58 € zzgl. MwSt.
  • 5,0 Stunden: 90 € zzgl. MwSt.

Selbststudium-Skript runterladen

(Bitte Feld anklicken)
Informationstechnologierecht
  • 2,5 Std. (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • 3 Urteile
  • 6 Fragen
Informationstechnologierecht
  • 5,0 Std. (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • 6 Urteile
  • 12 Fragen

Multiple-Choice-Test anfordern

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FAQ: Häufige Fragen

Für jeden Fachanwaltstitel können Sie bis zu 5 Stunden im Selbststudium absolvieren (§ 15 Abs. 4 FAO).

Das Selbststudium wird von den Rechtsanwaltskammern dann anerkannt, wenn Sie eine Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolvieren. Die Lernerfolgskontrolle erfolgt bei uns online in Form eines Multiple-Choice-Tests.

Nach wenigen Sekunden!

Nach Bestehen des Multiple-Choice-Tests öffnet sich ein Dialogfeld, in dem Sie die zu Erstellung der Fortbildungsbescheinigung erforderlichen Daten eintragen. Danach wird die Fortbildungsbescheinigung automatisch an Ihre E-Mail-Adresse versendet.

Ja, bisher wurden die Fortbildungsnachweise immer anerkannt.

Unser Versprechen: Sollte Ihre RAK unseren Fortbildungsnachweis wegen eines Grundes nicht anerkennen, der in unserem Machtbereich liegt, erstatten wir Ihnen die Gebühr selbstverständlich.

Die Skripte enthalten aktuelle, meist höchstrichterliche Entscheidungen. Wir wählen die aus, die besonderes praxisrelevant sind. Exotische Entscheidungen finden Sie bei uns nicht.

Kein Problem! Ihnen wird angezeigt, welche Multiple-Choice-Fragen falsch beantwortet wurden und Sie können – ohne Zusatzkosten – den Test sofort wiederholen.

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