Fachanwalts­fort­bildung per Selbst­studium
Steuerrecht

Das Steuerrecht gehört eigentlich zum öffentlichen Recht. Letztendlich handelt es sich allerdings um ein Spezialgebiet rund um die Festsetzung und Erhebung von Steuern.

Unsere Fortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht deckt regelmäßig zentrale Bereiche dieses Fachgebiets ab. Ein besonderer Fokus liegt auf:

  • dem allgemeinen Abgabenrecht
  • dem Einkommensteuer
  • dem Gewerbesteuer
  • dem Körperschaft
  • dem Erbschaftsteuerrecht
  • den Grundzügen des Steuerstrafrechts

Nach dem Selbststudium der Entscheidungen werden Sie feststellen: Der Multiple-Choice-Test lässt sich „kinderleicht“ beantworten.

Scrollen Sie nach unten und starten Sie gleich Ihre Fachanwaltsfortbildung im Steuerrecht!

Unsere Maximen für das steuerrechtliche Skript:

  • Höchstrichterliche Urteile oder besondere „Leuchtturmentscheidungen“ von Obergerichten
  • Hohe Praxisrelevanz
  • Keine abgefahrenen Spezialfälle
  • Keine allzu langen Entscheidungsgründe
  • Eine bunte Mischung – für jeden „Geschmack“ ist etwas dabei

Faire Kosten:

  • 2,5 Stunden: 74 € zzgl. MwSt.
  • 5,0 Stunden: 114 € zzgl. MwSt.

Sie absolvieren in einem Kalenderjahr mehrere Fortbildungen im Selbststudium bei uns? Dann bieten wir Ihnen 20 % Nachlass auf jede weitere Fortbildung:

  • 2,5 Stunden: 58 € zzgl. MwSt.
  • 5,0 Stunden: 90 € zzgl. MwSt.

Selbststudium-Skript runterladen

(Bitte Feld anklicken)
Steuerrecht
  • 2,5 Std. (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • 3 Urteile
  • 6 Fragen
Steuerrecht
  • 5,0 Std. (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • 6 Urteile
  • 12 Fragen

Multiple-Choice-Test anfordern

(Bitte Feld anklicken)

FAQ: Häufige Fragen

Für jeden Fachanwaltstitel können Sie bis zu 5 Stunden im Selbststudium absolvieren (§ 15 Abs. 4 FAO).

Das Selbststudium wird von den Rechtsanwaltskammern dann anerkannt, wenn Sie eine Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolvieren. Die Lernerfolgskontrolle erfolgt bei uns online in Form eines Multiple-Choice-Tests.

Nach wenigen Sekunden!

Nach Bestehen des Multiple-Choice-Tests öffnet sich ein Dialogfeld, in dem Sie die zu Erstellung der Fortbildungsbescheinigung erforderlichen Daten eintragen. Danach wird die Fortbildungsbescheinigung automatisch an Ihre E-Mail-Adresse versendet.

Ja, bisher wurden die Fortbildungsnachweise immer anerkannt.

Unser Versprechen: Sollte Ihre RAK unseren Fortbildungsnachweis wegen eines Grundes nicht anerkennen, der in unserem Machtbereich liegt, erstatten wir Ihnen die Gebühr selbstverständlich.

Die Skripte enthalten aktuelle, meist höchstrichterliche Entscheidungen. Wir wählen die aus, die besonderes praxisrelevant sind. Exotische Entscheidungen finden Sie bei uns nicht.

Kein Problem! Ihnen wird angezeigt, welche Multiple-Choice-Fragen falsch beantwortet wurden und Sie können – ohne Zusatzkosten – den Test sofort wiederholen.

alle Fragen & Antworten