Fachanwalts­fort­bildung per Selbst­studium
Urheber- und Medienrecht

Das Urheber- und Medienrecht folgt in seiner Entwicklung dem jeweiligen Zeitgeist. Entsprechend hat sich der Fokus in den letzten Jahren weg von den klassischen Medien hin zu den digitalen Medien verschoben.

Die von uns ausgewählten Entscheidungen haben regelmäßig das gesamte Urheber- und Medienrecht im Fokus. Vom Urheberrecht (einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen), dem Verlagsrecht (samt Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht) bis hin zum Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung sowie dem Rundfunkrecht, kann sich erstreckendie Bandbreite der Entscheidungen. Die Entscheidungen können zudem wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz ebenso abbilden wie die Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung. Auch das Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts können Berücksichtigung finden.

Wichtig ist uns bei der Auswahl, dass Sie einen konkreten Mehrwert für Ihre tägliche Praxis im Urheber- und Medienrecht haben. Sie werden sehen: Nach dem Selbststudium der Entscheidungen lässt sich der Selbsttest „wie von selbst“ beantworten.

Unsere Maximen für das insolvenzrechtliche Skript:

  • Höchstrichterliche Urteile oder besondere „Leuchtturm­entscheidungen“ von Obergerichten
  • Hohe Praxisrelevanz
  • Keine abgefahrenen Spezialfälle
  • Keine allzu langen Entscheidungsgründe
  • Eine bunte Mischung – für jeden „Geschmack“ ist etwas dabei

Faire Kosten:

  • 2,5 Stunden: 74 € zzgl. MwSt.
  • 5,0 Stunden: 114 € zzgl. MwSt.

Sie absolvieren in einem Kalenderjahr mehrere Fortbildungen im Selbststudium bei uns? Dann bieten wir Ihnen 20 % Nachlass auf jede weitere Fortbildung:

  • 2,5 Stunden: 58 € zzgl. MwSt.
  • 5,0 Stunden: 90 € zzgl. MwSt.

Selbststudium-Skript runterladen

(Bitte Feld anklicken)
Urheber- und Medienrecht
  • 2,5 Std. (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • 3 Urteile
  • 6 Fragen
Urheber- und Medienrecht
  • 5,0 Std. (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • 6 Urteile
  • 12 Fragen

Multiple-Choice-Test anfordern

(Bitte Feld anklicken)

FAQ: Häufige Fragen

Für jeden Fachanwaltstitel können Sie bis zu 5 Stunden im Selbststudium absolvieren (§ 15 Abs. 4 FAO).

Das Selbststudium wird von den Rechtsanwaltskammern dann anerkannt, wenn Sie eine Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolvieren. Die Lernerfolgskontrolle erfolgt bei uns online in Form eines Multiple-Choice-Tests.

Nach wenigen Sekunden!

Nach Bestehen des Multiple-Choice-Tests öffnet sich ein Dialogfeld, in dem Sie die zu Erstellung der Fortbildungsbescheinigung erforderlichen Daten eintragen. Danach wird die Fortbildungsbescheinigung automatisch an Ihre E-Mail-Adresse versendet.

Ja, bisher wurden die Fortbildungsnachweise immer anerkannt.

Unser Versprechen: Sollte Ihre RAK unseren Fortbildungsnachweis wegen eines Grundes nicht anerkennen, der in unserem Machtbereich liegt, erstatten wir Ihnen die Gebühr selbstverständlich.

Die Skripte enthalten aktuelle, meist höchstrichterliche Entscheidungen. Wir wählen die aus, die besonderes praxisrelevant sind. Exotische Entscheidungen finden Sie bei uns nicht.

Kein Problem! Ihnen wird angezeigt, welche Multiple-Choice-Fragen falsch beantwortet wurden und Sie können – ohne Zusatzkosten – den Test sofort wiederholen.

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