Fachanwalts­fort­bildung per Selbst­studium
Urheber- und Medienrecht

Das Urheber- und Medienrecht folgt in seiner Entwicklung dem jeweiligen Zeitgeist. Entsprechend hat sich der Fokus in den letzten Jahren weg von den klassischen Medien hin zu den digitalen Medien verschoben.

Unsere Fortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Urheber- und Medienrecht deckt regelmäßig das gesamte Urheber- und Medienrecht ab. Ein besonderer Fokus liegt auf:

  • dem Urheberrecht, einschließlich
    • des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften
    • der Leistungsschutzrechte
    • des Urhebervertragsrechts
    • internationale Urheberrechtsabkommen
  • dem Verlagsrecht, einschließlich Musikverlagsrecht und Musikvertragsrecht
  • dem Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
  • dem Rundfunkrecht

Weiter können folgenden Bereiche Berücksichtigung finden:

  • Wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheberrechts und des Medienrechts
  • Titelschutz
  • Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts
  • das Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen
  • das Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung
  • das Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

Nach dem Selbststudium der Entscheidungen werden Sie feststellen: Der Multiple-Choice-Test lässt sich „kinderleicht“ beantworten.

Scrollen Sie nach unten und starten Sie gleich Ihre Fachanwaltsfortbildung im Urheber- und Medienrecht!

Unsere Maximen für das insolvenzrechtliche Skript:

  • Höchstrichterliche Urteile oder besondere „Leuchtturm­entscheidungen“ von Obergerichten
  • Hohe Praxisrelevanz
  • Keine abgefahrenen Spezialfälle
  • Keine allzu langen Entscheidungsgründe
  • Eine bunte Mischung – für jeden „Geschmack“ ist etwas dabei

Faire Kosten:

  • 2,5 Stunden: 74 € zzgl. MwSt.
  • 5,0 Stunden: 114 € zzgl. MwSt.

Sie absolvieren in einem Kalenderjahr mehrere Fortbildungen im Selbststudium bei uns? Dann bieten wir Ihnen 20 % Nachlass auf jede weitere Fortbildung:

  • 2,5 Stunden: 58 € zzgl. MwSt.
  • 5,0 Stunden: 90 € zzgl. MwSt.

Selbststudium-Skript runterladen

(Bitte Feld anklicken)
Urheber- und Medienrecht
  • 2,5 Std. (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • 3 Urteile
  • 6 Fragen
Urheber- und Medienrecht
  • 5,0 Std. (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • 6 Urteile
  • 12 Fragen

Multiple-Choice-Test anfordern

(Bitte Feld anklicken)

FAQ: Häufige Fragen

Für jeden Fachanwaltstitel können Sie bis zu 5 Stunden im Selbststudium absolvieren (§ 15 Abs. 4 FAO).

Das Selbststudium wird von den Rechtsanwaltskammern dann anerkannt, wenn Sie eine Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolvieren. Die Lernerfolgskontrolle erfolgt bei uns online in Form eines Multiple-Choice-Tests.

Nach wenigen Sekunden!

Nach Bestehen des Multiple-Choice-Tests öffnet sich ein Dialogfeld, in dem Sie die zu Erstellung der Fortbildungsbescheinigung erforderlichen Daten eintragen. Danach wird die Fortbildungsbescheinigung automatisch an Ihre E-Mail-Adresse versendet.

Ja, bisher wurden die Fortbildungsnachweise immer anerkannt.

Unser Versprechen: Sollte Ihre RAK unseren Fortbildungsnachweis wegen eines Grundes nicht anerkennen, der in unserem Machtbereich liegt, erstatten wir Ihnen die Gebühr selbstverständlich.

Die Skripte enthalten aktuelle, meist höchstrichterliche Entscheidungen. Wir wählen die aus, die besonderes praxisrelevant sind. Exotische Entscheidungen finden Sie bei uns nicht.

Kein Problem! Ihnen wird angezeigt, welche Multiple-Choice-Fragen falsch beantwortet wurden und Sie können – ohne Zusatzkosten – den Test sofort wiederholen.

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