Fachanwalts­fort­bildung per Selbst­studium
Vergaberecht

Das Vergaberecht wird stärker als viele andere Rechtsgebiete durch den Einfluss des Europarechts geprägt und ist von einer Vielzahl von Normen durchreguliert.

Die von uns ausgewählten Entscheidungen haben regelmäßig das gesamte Vergaberecht im Fokus. Schwerpunkte bilden dabei die materiellen europäischen und deutschen Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe und die Besonderheiten der einzelnen Vergabeverfahren.

Von besonderer Relevanz sind bei den materiellen europäischen und deutschen Vorschriften insbesondere EU-Vergaberichtlinien einschließlich der jeweiligen Rechtsmittelrichtlinien, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Aber auch die Grundzüge der Vergabegesetze der einzelnen Bundesländer und (soweit vorhanden) des Bundes wie auch vergaberechtliche Aspekte des Beihilferechts und die Grundzüge des öffentlichen Preisrechts können Berücksichtigung finden.

Weiter können die Entscheidungen Besonderheiten der einzelnen Vergabeverfahren bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, Planungswettbewerben und der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen, der Vergabe von Bauleistungen, der Vergabe von Aufträgen im Bereich Verkehr, Trinkwasserversorgung und Energieversorgung (Sektorenaufträge), der Vergabe von Konzessionen sowie der Vergabe von Aufträgen im Bereich Verteidigung und Sicherheit zum Gegenstand haben.

Die Entscheidungen können sich darüber Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung zum Gegenstand haben, insb. den Primärrechtsschutz durch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren, Grundzüge der vergaberechtlichen Verfahren vor dem EuGH oder sonstigen Rechtsschutz vor Zivilgerichten und Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren.

Wichtig ist uns bei der Auswahl, dass Sie einen konkreten Mehrwert für Ihre tägliche Praxis im Vergaberecht haben. Sie werden sehen: Nach dem Selbststudium der Entscheidungen lässt sich der Selbsttest „wie von selbst“ beantworten.

Unsere Maximen für das arbeitsrechtliche Skript:

  • Höchstrichterliche Urteile oder besondere „Leuchtturm­entscheidungen“ von Obergerichten
  • Hohe Praxisrelevanz
  • Keine abgefahrenen Spezialfälle
  • Keine allzu langen Entscheidungsgründe
  • Eine bunte Mischung – für jeden „Geschmack“ ist etwas dabei

Faire Kosten:

  • 2,5 Stunden: 74 € zzgl. MwSt.
  • 5,0 Stunden: 114 € zzgl. MwSt.

Sie absolvieren in einem Kalenderjahr mehrere Fortbildungen im Selbststudium bei uns? Dann bieten wir Ihnen 20 % Nachlass auf jede weitere Fortbildung:

  • 2,5 Stunden: 58 € zzgl. MwSt.
  • 5,0 Stunden: 90 € zzgl. MwSt.

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Vergaberecht
  • 2,5 Std. (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • 3 Urteile
  • 6 Fragen
Vergaberecht
  • 5,0 Std. (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • 6 Urteile
  • 12 Fragen

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FAQ: Häufige Fragen

Für jeden Fachanwaltstitel können Sie bis zu 5 Stunden im Selbststudium absolvieren (§ 15 Abs. 4 FAO).

Das Selbststudium wird von den Rechtsanwaltskammern dann anerkannt, wenn Sie eine Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolvieren. Die Lernerfolgskontrolle erfolgt bei uns online in Form eines Multiple-Choice-Tests.

Nach wenigen Sekunden!

Nach Bestehen des Multiple-Choice-Tests öffnet sich ein Dialogfeld, in dem Sie die zu Erstellung der Fortbildungsbescheinigung erforderlichen Daten eintragen. Danach wird die Fortbildungsbescheinigung automatisch an Ihre E-Mail-Adresse versendet.

Ja, bisher wurden die Fortbildungsnachweise immer anerkannt.

Unser Versprechen: Sollte Ihre RAK unseren Fortbildungsnachweis wegen eines Grundes nicht anerkennen, der in unserem Machtbereich liegt, erstatten wir Ihnen die Gebühr selbstverständlich.

Die Skripte enthalten aktuelle, meist höchstrichterliche Entscheidungen. Wir wählen die aus, die besonderes praxisrelevant sind. Exotische Entscheidungen finden Sie bei uns nicht.

Kein Problem! Ihnen wird angezeigt, welche Multiple-Choice-Fragen falsch beantwortet wurden und Sie können – ohne Zusatzkosten – den Test sofort wiederholen.

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